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Bauen - Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage

Thüringen 99012102101000, 99012102101000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012102101000, 99012102101000

Leistungsbezeichnung

Bauen - Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Mitteilung (101)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Nutzungsänderung einer Anlage benötigen, müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

Volltext

Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen

Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben eingereicht werden müssen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Kurztext

Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer baulichen Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

In Thüringen ist für die Genehmigungsfreistellung für eine Nutzungsänderung baulicher Anlagen die Gemeinde oder Stadtverwaltung (Bauamt) zuständig.

Dort kann man erfragen, welche Unterlagen im konkreten Fall eingereicht werden müssen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.