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Bauen - Genehmigungsfreistellung im vereinfachten Verfahren beantragen

Thüringen 99012070006001, 99012070006001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012070006001, 99012070006001

Leistungsbezeichnung

Bauen - Genehmigungsfreistellung im vereinfachten Verfahren beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

im vereinfachten Verfahren

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig.

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.

Volltext

Wenn Sie Neubauten errichten, Veränderungen an Bauten vornehmen oder deren Nutzung ändern wollen, dann benötigen Sie dafür eine Baugenehmigung.

Ausgenommen davon sind kleinere Bauvorhaben, für die bestimmte Voraussetzungen gelten. In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.

Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann:

Das betrifft kleinere Vorhaben, wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude. Diese können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Welche Vorhaben dies genau betrifft, regelt die Thüringer Bauordnung. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen

  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Lageplan
  • Auszug Liegenschaftskarte
  • bautechnische Nachweise
  • Stellplatznachweis
  • statistischer Erhebungsbogen 
  • Antrag auf Abweichung oder Befreiung
  • Antrag auf vereinfachtes Verfahren

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Verfahrensablauf

Stellen Sie bei der zuständigen Behörde einen Bauantrag.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Kurztext

  • Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

  • Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig.
  • Im Antrag kann ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch genommen werden.
  • Das betrifft kleinere Vorhaben wie zum Beispiel Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude.
  • Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Lageplan
    • Auszug Liegenschaftskarte
    • bautechnische Nachweise
    • Stellplatznachweis
    • statistischer Erhebungsbogen 
    • Antrag auf Abweichung oder Befreiung
    • Antrag auf vereinfachtes Verfahren
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

In Thüringen entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag über die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.