Bauen - Genehmigungsfreistellung im vereinfachten Verfahren beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig.
In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Neubauten errichten, Veränderungen an Bauten vornehmen oder deren Nutzung ändern wollen, dann benötigen Sie dafür eine Baugenehmigung.
Ausgenommen davon sind kleinere Bauvorhaben, für die bestimmte Voraussetzungen gelten. In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.
Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann:
Das betrifft kleinere Vorhaben, wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude. Diese können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Welche Vorhaben dies genau betrifft, regelt die Thüringer Bauordnung. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
- bautechnische Nachweise
- Stellplatznachweis
- statistischer Erhebungsbogen
- Antrag auf Abweichung oder Befreiung
- Antrag auf vereinfachtes Verfahren
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.
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Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren
- Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig.
- Im Antrag kann ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch genommen werden.
- Das betrifft kleinere Vorhaben wie zum Beispiel Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude.
- Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.
- Erforderliche Unterlagen:
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
- bautechnische Nachweise
- Stellplatznachweis
- statistischer Erhebungsbogen
- Antrag auf Abweichung oder Befreiung
- Antrag auf vereinfachtes Verfahren
- Es fallen Gebühren an.
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
In Thüringen entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag über die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.