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Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

Thüringen 99101006026002, 99101006026002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101006026002, 99101006026002

Leistungsbezeichnung

Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Beurkundung (026)

Verrichtungsdetail

von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.

Volltext

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten.

Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

Die Nachbeurkundung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstige Dokumente vorlegen.

Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
  • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
  • Nachweis des Familienstandes der verstorbenen Person (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
  • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
  • bei Eingebürgerten: Einbürgerungsurkunde

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte im Vorfeld beim zuständigen Standesamt.

Voraussetzungen

  • der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet
  • Antragsberechtigt sind
    • die Eltern der verstorbenen Person,
    • dieKinder der verstorbenen Person
    • der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können

Kosten

Gebühr: 10€
Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
Gebühr: 62€
Nachbeurkundung im Sterberegister

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

  • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
  • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
  • Sie haben die Möglichkeit, die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
  • Nachträgliche Beurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls einer/s Deutschen ohne Wohnsitz im Inland in ein deutsches Sterberegister.
  • Der Antrag auf Nachbeurkundung kann unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen deutschen Standesamt gestellt werden.
  • Vom Standesamt werden Gebühren erhoben.
  • Die Nachbeurkundung ist Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde.
  • zuständig:
    • Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inlandhatte.
    • Hatte die verstorbene Person keinen Inlandswohnsitz, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich die antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte.
    • Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, kann der Antrag beim Standesamt I in Berlin gestellt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inlandhatte.
  • Hatte die verstorbene Person keinen Inlandswohnsitz, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten.
  • Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.

Formulare

nicht vorhanden