Bauen - Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen.
Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen.
Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen.
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.