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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende beantragen

Thüringen 99015033017000, 99015033017000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015033017000, 99015033017000

Leistungsbezeichnung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende beantragen

Leistungsbezeichnung II

Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Gleichbehandlung (Vorschriften zum Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz, über gleiche Entlohnung für Männer und Frauen und über gleiche Entlohnung für Beschäftigte mit befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen)

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Jobsuche und Arbeitslosigkeit (1040300)
  • Finanzierungs- und Förderberatung (2060100)
  • Personal einstellen (2030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen  zu erhalten oder neu zu schaffen.

Volltext

Wenn Sie zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen Unterstützung benötigen, können Sie finanzielle oder beratende Leistung beantragen.

Gefördert werden (Einzel-)Unternehmen.

Sie können aus zwei verschiedenen Optionen wählen:

  • eine Beratungsleistung zum Thema „Bewilligung von Leistungen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen an Unternehmen“ durch die zuständige Behörde anfragen

oder

  • eine finanzielle Leistung mittels einer Antragstellung beantragen. Dort können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zur schwerbehinderten oder ihr gleichgestellten Person angeben. Ihren Bedarf können Sie in einem Freitextfeld beschreiben oder – sobald diese Anträge ergänzt worden sind – folgende Leistungen direkt beantragen:
    • Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) beziehungsweise Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen,
    • bedarfsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeitsplätzen beziehungsweise dem Arbeitsumfeld,
    • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes,
    • Berufsausbildung,
    • Sonstige Maßnahmen zu den Bedürfnissen angemessenen Beschäftigung (beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen).

Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt. Die tatsächliche Höhe der Förderung errechnet sich aus dem Umfang der Maßnahme.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag),
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides.

Voraussetzungen

Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) an Unternehmen kann online erfolgen. Das antragstellende Unternehmen beschreibt das Anliegen und senden dies nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde. Nach Prüfung des Antrages nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit dem Unternehmen auf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung
  • Unternehmen können folgende Leistungen beantragen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte oder Auszubildende:
    • Beratung
    • finanzielle Unterstützung
  • Leistungen an Unternehmen dienen
    • zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
    • zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • zuständige Stelle legt Förderart und -umfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest
  • tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles
  • zuständig: Integrationsamt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Integrationsamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden