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Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme

Thüringen 99012080261000, 99012080261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012080261000, 99012080261000

Leistungsbezeichnung

Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Nutzung einer Anlage müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie sind Bauherr des Vorhabens. 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme
  • Bauherren eines Vorhabens sind verpflichtet die zuständige Behörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.
  • Frist: Die vorliegende Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.