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Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Thüringen 99012087023001, 99012087023001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012087023001, 99012087023001

Leistungsbezeichnung

Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

Verrichtungsdetail

Einsicht

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, können Sie in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

Volltext

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich als Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.

Baulasten können den Wert oder die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, sich beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, ob ein Grundstück mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist. Dazu erteilt Ihne die zuständige Behörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis – allerdings nur dann, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Auf Antrag kann Ihnen ein Auszug aus dem Verzeichnis angefertigt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme und Auskunft müssen Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründen.

Kosten

Für die Auskunft und das Anfertigen eines Auszugs fallen Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Baulast Auskunft Einsicht
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde erteilt auf Antrag Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis.
  • Wenn man zum Beispiel vor dem Kauf wissen möchte, ob ein Grundstück mit Baulasten belastet ist,
  • Dazu muss vom Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
  • Für die Auskunft und das Anfertigen eines Auszugs fallen Gebühren an.
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.