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Informationen zum Semesterbeitrag erhalten

Thüringen 99061040013000, 99061040013000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061040013000, 99061040013000

Leistungsbezeichnung

Informationen zum Semesterbeitrag erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Teaser

Alle Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn eines Semesters einen Semesterbeitrag zu zahlen. Erst nach Eingang des korrekten aktuellen Betrags erfolgt die Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung für das Studium im betreffenden Semester.

Volltext

 Als Studierende/r müssen Sie einen Semesterbeitrag zahlen, um sich für das folgende Semester zurückzumelden. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

  • dem Beitrag für das Studierendenwerk
  • gegebenenfalls dem Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr sowie in einigen Fällen einem Kulturticket
  • dem Beitrag für den Studierendenrat
  • die einmalige Erstaustattung mit der Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte (Thoska)

Der Anteil für das Studierendenwerk ist vor allem dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden beispielsweise durch die Verfügbarkeit von Studentenwohnheimen, Kitas und Mensen sowie dem Vorhalten einer Beratungsinfrastruktur zu fördern. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. 

In der Regel werden Sie per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag, die Zahlungsfrist sowie die konkreten Überweisungs-Verwendungszwecke informiert beziehungsweise erinnert.V

Bei einer Beurlaubung können Sie sich von der Zahlung des Semesterbeitrages befreien lassen, sofern die Beurlaubung noch vor Semesterbeginn erfolgt. Eine Befreiung nach Semesterbeginn ist hingegen nicht möglich,selbst wenn dort aus bestimmten Gründen auch im Semester noch beurlaubt werden kann.
 

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • Gebühren werden lediglich erhoben für die Erstausstattung mit der thoska oder im Säumnisfall
  • Die Höhe des Semesterbeitrags ändert sich in jedem Semester. Sie wird rechtzeitig auf der Website der Hochschule bekannt gegeben.
  • Es ist möglich, dass je nach Zahlungsart und Geldinstitut Überweisungs- oder andere Transferkosten für die Zahlenden anfallen.
     

Verfahrensablauf

Der Semesterbeitrag ist in der korrekten Höhe auf das angegebene Konto der Hochschule fristgerecht zu überweisen.

Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Immatrikulation die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags  sowie einer Gebühr für die thoska-Erstausstattung notwendig.

Da Ihnen die für diese Zwecke unteranderem verwendete Matrikelnummer bei der Beantragung der Immatrikulation noch nicht bekannt ist, müssen  Sie bei der Immatrikulation als Zahlungsnachweis die Kopie eines Kontoauszuges, auf dem die Überweisung sichtbar ist, einreichen.

Sind Sie bereits eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student, müssen Sie jedes Semester Ihre Einschreibung bestätigen, indem Sie den für das bevorstehende Semester gültigen Semesterbeitrag zahlen. Sie müssen den Semesterbeitrags so bezahlen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist tatsächlich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist. 

In diesem Fall reicht die Nutzung Ihres personenspezifischen Verwendungszweckes aus.

Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag nachzahlen. 

Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Möglicherweise droht Ihnen dann die Exmatrikulation. 
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung eines Überweisungseingangs ist abhängig von der Banklaufzeit, der Nutzung des korrekten Verwendungszweckes und ob die Zahlung in Verbindung mit der Immatrikulation erfolgt.

Frist

Die Fristen werden auf der Webseite der Hochschule, per E-Mail und über sonstige Kommunikationswege veröffentlicht.
Die Rückmeldefrist für ein Wintersemester ist an jeder Hochschule unterschiedlich. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig darüber. Innerhalb dieser von der jeweiligen Hochschule vorgegebenen Frist müssen der Semesterbeitrag und eventuell Gebühren auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein.
Für verspätete Rückmeldungen ist (zusätzlich zum nachzuzahlenden Semesterbeitrag) eine Säumnisgebühr innerhalb einer von den Hochschulen vorgegebenen zweiten Frist zu bezahlen. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Bewerbenden und Studierenden müssen die Semesterbeiträge zahlen. 

Je nach Zahlungsart und Geldinstitut können für die Zahlung selbst Kosten entstehen. 

Bei Auslandsüberweisungen ist es aufgrund der Wechselkurse für zum Teil schwierig für Sie, genaue Informationen über die Gebühren für eine Zahlung aus dem Ausland zu erhalten und den exakten Semesterbeitrag zu zahlen. 

Zu viel gezahlte Beträge werden Ihnen auf Antrag erstattet. 
 

Rechtsbehelf

Gegen die Zahlung eines Semesterbeitrags ist kein Widerspruch Ihrerseits möglich. Die verwaltungsrechtliche Widerspruchs- und Klagemöglichkeit besteht allenfalls bei der Gebührenerhebung.

Kurztext

  • Informationen zum Semesterbeitrag erhalten
  • Bezahlen des Semesterbeitrags sowie etwaiger Gebühren für ein Semester
  • Bezahlen des Semesterbeitrags für Bewerberinnen und Bewerber bei ihrer Einschreibung 
  • Bezahlen des Semesterbeitrags für Studierende einmal pro Semester zur Rückmeldung für das kommende Semester
  • Der Semesterbeitrag muss fristgerecht in korrekter aktueller Höhe und unter korrekter Angabe des personenspezifischen Verwendungszweckes auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein
  • Erst nach Eingang des Semesterbeitrags kann die Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen
  • Bei nicht fristgerechtem Geldeingang oder der Zahlung eines zu kleinen Betrags wird ein Säumnisgebührenbescheid erlassen. Die festgesetzte Säumnisgebühr muss ebenfalls fristgerecht bezahlt werden.
  • Erfolgt kein Zahlungseingang oder kein Zahlungseingang in der korrekten Höhe, kann die Einschreibung oder Rückmeldung zum Studium zum kommenden Semester nicht vorgenommen werden. Studierenden droht ggf. eine Exmatrikulation.
  • Der jeweils aktuelle Semesterbeitrag ist auf der Webseite der Hochschule veröffentlicht und wird zur Einschreibung auf dem Zulassungsbescheid bzw. auf dem Antrag auf Immatrikulation und für die Rückmeldung über unterschiedliche Kanäle kommuniziert.
  • Die Laufzeiten der Geldinstitute sind durch den Überweisungsveranlasser zusätzlich zu berücksichtigen und die Zahlung entsprechend frühzeitig zu veranlassen. 
  • Bei Auslandsüberweisungen müssen Zahlende in der Regel mit zusätzlichen Gebühren der Geldinstitute zum Semesterbeitrag rechnen. 
  • Der gezahlte Semesterbeitrag bei der Einschreibung gilt für das erste Semester. Für jedes weitere Semester muss erneut ein Semesterbeitrag in der dann jeweils gültigen Höhe und innerhalb der von der Hochschule bekanntgegebenen Frist gezahlt werden. 
  • Zuständig sind die staatlichen Thüringer Hochschulen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein