Einschreibung zum Studium an der Hochschule beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Stellen Sie einen Antrag auf Immatrikulation und lassen Sie sich diese mit einer Bescheinigung bestätigen.
Stellen Sie einen Antrag auf Einschreibung, der sogenannten Immatrikulation. Als Bestätigung der Immatrikulation erhalten Sie eine Immatrikulations- / Studienbescheinigung. Als Studierende beziehungsweise Studierender können Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, um einen akademischen Abschluss zu erlangen und haben alle studentischen Rechte und Pflichten. Mit der Einschreibung in einen Studiengang werden Sie Mitglied an dieser Hochschule.
- Ausgefüllter Immatrikulationsantrag (An der Dualen Hochschule GeraEisenach müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer durch die Hochschule zugelassenen Ausbildungsstätte einreichen. Dieser gilt gleichzeitig als Antrag).
- gegebenenfalls Zulassungsbescheid
- Nachweis einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung
- die Kenntnis der Lehrsprache des Studiengangs (Deutsch/Englisch) muss nachgewiesen werden
- Nachweise zu bisherigen Studienzeiten und Kopie einer Exmatrikulationsbescheinigung, falls Sie vorher schon an einer Hochschule in Deutschland studiert haben
- Nachweise über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, wenn Sie sich für weiterführende beziehungsweise aufbauende Studiengänge bewerben beziehungsweise einschreiben wollen
- eine Annahmebescheinigung der Hochschule, falls Sie den akademischen Grad Doktor erreichen wollen
- Besondere Kompetenznachweise je nach Studiengang, zum Beispiel Sporteignungsprüfung, Berufserfahrung, weitere Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch
- Sie müssen in der Regel eine abgeschlossene Schulbildung nachweisen, die zu einem Hochschulstudium berechtigt oder Sie müssen eine gesonderte Studienberechtigung besitzen.
- Sie müssen gesetzlich krankenversichert oder von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sein und dies durch eine gesetzliche Krankenversicherung digital im Rahmen der Einschreibung melden lassen.
- Sie müssen einen Semesterbeitrag sowie gegebenenfalls etwaige Gebühren bezahlen.
- Wenn Sie einen Studiengang mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen oder beschränkungen studieren möchten, müssen Sie vor der Immatrikulation die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und von der Hochschule zugelassen worden sein.
- Wenn Sie das Studium an der Dualen Hochschule Gera-Eisenach aufnehmen wollen, müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer durch die Hochschule zugelassenen Ausbildungsstätte (Praxispartner) nachweisen. Durch den Praxispartner werden Sie gesetzlich krankenversichert.
Die Beantragung der Immatrikulation auch als Voraussetzung für den Erhalt einer Immatrikulationsbescheinigung ist gebührenfrei.
Die Zahlung des Semesterbeitrags muss innerhalb der von der Hochschule gesetzten Frist erfolgen und ist inder Regel bei der Antragstellung auf Immatrikulation nachzuweisen.
Damit Sie ein Studium an einer Hochschule beginnen können, müssen Sie eingeschrieben sein. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Immatrikulation an der Hochschule stellen. An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach gilt die Einreichung des Ausbildungsvertrages als Antrag.
Füllen Sie den Antrag auf Immatrikulation vollständig aus und reichen Sie ihn in der von der Hochschule gewünschten Form mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden von der zuständigen Stelle auf Vollständigkeit geprüft.
Weiterhin müssen Sie eine elektronische Krankenversicherungsmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse anfordern.
Damit Sie eingeschrieben werden können, müssen Sie auch den Semesterbeitrag bezahlt haben.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, werden Sie in den entsprechenden Studiengang eingeschrieben.
Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Einschreibung beziehungsweise können sich nach Rückmeldung eine Immatrikulationsbescheinigung selbst im Online-Portal generieren.
Die Bearbeitung erfolgt bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Bei hohem Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Es gibt keine einheitliche Bearbeitungsfrist.
Die Zeiträume für die Antragstellung werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Fristen zur Einschreibung, zum Beispiel im Zulassungsbescheid, auf dem Bewerber-/Antragsportal und auf der Webseite der Hochschule.
- Immatrikulation Bescheinigung
- Eine Einschreibung zum Studium an einer Hochschule muss über das jeweilige Bewerbungs- beziehungsweise Antragsportal beantragt werden.
- Sofern kein Bewerbungs- beziehungsweise Antragsportal vorhanden ist, finden Sie das Vorgehen und das entsprechende Antragsformular auf der Webseite der Hochschule.
- Erforderliche Unterlagen:
- Nachweis einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung - Notwendig zur Einschreibung ist die digitale Meldung einer gesetzlichen Krankenversicherung über den Versichertenstatus. Bei der Dualen Hochschule Gera-Eisenach ist dieser Nachweis mit Einreichung des Ausbildungsvertrages erbracht.
- Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge gegebenenfalls Sprachkenntnisse in Deutsch nachgewiesen werden.
- Ein Nachweis zu den bisherigen Studienzeiten ist zu erbringen, falls Sie vorher schon an einer Hochschule studiert haben. In diesem Falle ist ebenfalls eine Kopie der letzten Exmatrikulationsbescheinigung beizufügen.
- Nachweise über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, wenn Sie sich für weiterführende beziehungsweise aufbauende Studiengänge bewerben wollen.
- Falls der akademische Grad Doktor erreicht werden soll, ist eine Annahmebescheinigung der Hochschule einzureichen.
- Je nach Studiengang müssen besondere Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden, zum Beispiel Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch
- Verfahren:
- Der Semesterbeitrag ist vorab nach Anforderung durch die Hochschule zu bezahlen; die erfolgte Zahlung ist nachzuweisen. Die Beitragshöhe unterscheidet sich je nach Hochschule.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Einschreibung in den entsprechenden Studiengang der Hochschule.
- Über die Einschreibung wird nach erfolgreicher Durchführung eine Bescheinigung, die sogenannte Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung, zur Verfügung gestellt.
- Die Beantragung der Immatrikulation und der Erhalt einer Immatrikulationsbescheinigung sind gebührenfrei.
- Die Bearbeitung erfolgt bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei hohem Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
- zuständig: jeweilige Hochschule