Exmatrikulation bescheinigen lassen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Möchten oder müssen Sie Ihr Studium beenden? Dann können Sie eine Exmatrikulation an Ihrer Hochschule beantragen.
Studierende können auf eigenen Wunsch eine Exmatrikulation beantragen. Nach der Exmatrikulation sind Sie nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben.
Die Exmatrikulation erfolgt mit Wirkung zum beantragten Zeitpunkt oder zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation auf Antrag ist in der Regel nur im gleichen Semester möglich.
Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Renten- und Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Diese Bescheinigung benötigen Sie unter anderem für die Rentenversicherung, das BAföG-Amt, die Kindergeldstelle oder für die Einschreibung an einer anderen Hochschule.
Die Bescheinigung dient Ihnen gleichzeitig als Nachweis über die jeweilige Studienzeit an der Hochschule.
Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel, wenn der aktuelle Semesterbeitrag oder fällige Gebühren nicht bezahlt oder Auflagen nicht erfüllt wurden und auch auf einen Säumnisbescheid nicht reagiert wurde. Wenn Sie ihr Studium abgeschlossen oder Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden haben, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen, wenn Sie die Exmatrikulation nicht selbst Studierenden beantragt haben.
Sie müssen eingeschriebene Studierende beziehungsweise eingeschriebener Studierender an einer Hochschule sein.
Die Beantragung einer Exmatrikulation sowie die Ausstellung einer Exmatrikulationsbescheinigung sind für Sie gebührenfrei.
- Einen Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie bei der Hochschule, bei Sie eingeschrieben sind.
- Nach durchgeführter Exmatrikulation wird eine entsprechende Renten und Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.
- Mit Beantragung der Exmatrikulation sind gegebenenfalls bestimmte Abmeldebestätigungen einzuholen.
- An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach wird zudem der Praxispartner über die Exmatrikulation informiert, der daraufhin ein Sonderkündigungsrecht bezüglich des Ausbildungsvertrages geltend machen kann.
In der Regel wird ein Antrag auf Exmatrikulation in wenigen Tagen bearbeitet und die Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.
Die Exmatrikulation können Sie jederzeit im Laufe des Semesters beantragen. Empfehlenswert ist die Beantragung innerhalb der Rückmeldefrist, wenn Sie sich zum Ende des Semesters exmatrikulieren lassen wollen.
Bei einer selbst beantragten Exmatrikulation besteht in der Regel kein Erfordernis für einen Rechtsbehelf.
Gegen eine Exmatrikulation von Amts wegen können Sie Widerspruch eingelegen.
Wird die Entscheidung der Hochschule nicht in Ihrem Sinne geändert, können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage einreichen.
- Exmatrikulation Bescheinigung
- Es ist jederzeit im Laufe des Semesters möglich, einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen.
- Im Antrag ist der gewünschte Zeitpunkt der Exmatrikulation zu nennen.
- Vor der Exmatrikulation müssen eventuell ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden. Dies wird in der Regel über „Abmeldebestätigungen“ im Rahmen der Antragstellung nachgewiesen.
- Die Exmatrikulation und die Ausstellung einer Bescheinigung sind gebührenfrei.
- Die Exmatrikulation kann jederzeit während des Semesters beantragt werden.
- zuständig: jeweilige Hochschule