Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Kinder zum Hortbesuch anmelden

Thüringen 99088064017000, 99088064017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088064017000, 99088064017000

Leistungsbezeichnung

Kinder zum Hortbesuch anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen wie Sie Ihr Kind für den Hort anmelden können.

Volltext

Der Schulhort ist organisatorischer Teil der Grundschule oder der Gemeinschaftsschule mit Primarschulteil. Sie können Ihre Kinder für die Hortbetreuung vor und/oder nach dem Schulunterricht sowie zusätzlich auch während der Schulferien anmelden. Sofern Ihre Kinder die Primarstufe besuchen (1. bis 4. Klassenstufe) besteht für sie Anspruch auf Förderung in einem Schulhort an allen Schultagen (montags bis freitags) mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit sowie in den Schulferien. Der konkrete Betreuungsumfang des Schulhorts sowie das Hortangebot in den Schulferien wird von der Schule festgelegt.

Erforderliche Unterlagen

schriftlicher Antrag

für die Festsetzung der Gebühren:

  • Einkommensnachweis
  • Nachweis des Kindergeldbezugs

Voraussetzungen

Sie müssen ein Kind oder mehrere Kinder haben, die eine Grundschule oder eine Gemeinschaftsschule mit Primarstufe besuchen.

Kosten

Die Antragsteller werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Weitere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung „Hortgebühren Festsetzung“ zu finden.

Verfahrensablauf

Sie müssen jährlich schriftlich einen Antrag auf Gewährung der Hortbetreuung für Ihr Kind beziehungsweise jedes Ihrer Kinder an die zuständige Stelle senden. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid mit dem die von Ihnen zu zahlenden Hortgebühren festgesetzt werden, sofern der Betreuungsanspruch vorliegt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag ist jährlich bis zum 31. Mai für das darauffolgende Schuljahr schriftlich zu beantragen. Bei Änderungen (zum Beispiel Umzug) kann auch außerhalb dieser Frist ein Antrag gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Bewilligung
  • Kind(er) für den Hortbesuch anmelden
    • freiwillige Inanspruchnahme
    • Betreuungszeit montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit
  • zuständig: Hortgebührenstelle (Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein