Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

Thüringen 99088064070000, 99088064070000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088064070000, 99088064070000

Leistungsbezeichnung

Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Abmeldung (070)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen wie Sie Ihr Kind vom Hort abmelden können.

Volltext

Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.

Erforderliche Unterlagen

schriftliche Mitteilung (formlos)

Voraussetzungen

Kinder in Hortbetreuung

Kosten

kostenlos

Verfahrensablauf

Sie müssen die Abmeldung schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung
  • Kind vom Hortbesuch abmelden
    • Beendigung des Hortbesuchs (Schulhort, Ferienhort)
    • kein Betreuungsbedarf mehr
  • Hortgebühren fallen mit Abmeldung weg 
  • Zuständig: Landkreis oder kreisfreie Stadt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein