Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
07.07.2023
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.
Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.
- Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung
- Kind vom Hortbesuch abmelden
- Beendigung des Hortbesuchs (Schulhort, Ferienhort)
- kein Betreuungsbedarf mehr
- Hortgebühren fallen mit Abmeldung weg
- Zuständig: Landkreis oder kreisfreie Stadt
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein