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Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern

Thüringen 99013016012000, 99013016012000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013016012000, 99013016012000

Leistungsbezeichnung

Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern

Leistungsbezeichnung II

Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Handlungsgrundlage

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

Teaser

Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

Erforderliche Unterlagen

Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Voraussetzungen

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Kosten

Kostenlos

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.

  • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.

Bearbeitungsdauer

3 Tage bis 6 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern 
  • Das zuständige Jugendamt führt für Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern ein Sorgeregister, in das Eintragungen zur Sorgerechtsverteilung vorgenommen werden.
  • Das Jugendamt prüft, ob Einträge in das Sorgeregister vorgenommen wurden und stellt gegebenenfalls eine Negativbescheinigung aus.
  • Zuständige Stelle: Jugendamt
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständiges Jugendamt

Formulare

nicht vorhanden