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Außer Kraft - Kinderreisepass Verlängerung

Thüringen 99085003020000, 99085003020000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085003020000, 99085003020000

Leistungsbezeichnung

Außer Kraft - Kinderreisepass Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel Sie als Eltern)

Kosten

  • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00

Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der zuständigen Stelle. Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Gültigkeit:

  • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
  • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kinderreisepass Verlängerung
  • Der Kinderreisepass kann vor Ablauf der Gültigkeit verlängert und geändert werden lassen.
  • Gebühren für Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00
  • zuständig: Passbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Formulare

nicht vorhanden