Pauschbetrag für Hinterbliebene beantragen
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Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag beantragen. Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.
Bei Hinterbliebenenbezügen müssen Sie den Nachweis durch amtliche Unterlagen (zum Beispiel Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) erbringen.
Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung genügt nicht als Nachweis.
Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor:
- dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder
- den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder
- den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
- den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
- Die Steuererklärung können Sie in Papierform oder im Online-Verfahren abgeben
- Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt
- Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 ist der 02.10.2023
- Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 02.09.2024
- Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ab 2024 ist der 31.7. des Folgejahres
- Steuerfreibeträge Eintragung für Hinterbliebene
- Sind einem Steuerbürger laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, kann ein Pauschbetrag beantragen werden.
- Verfahren:
- Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
- Die Steuererklärung können Sie in Papierform oder im Online-Verfahren abgeben
- Unterlagen:
- Bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen (zum Beispiel Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) zu erbringen.
- Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung genügt nicht als Nachweis.
- Zuständigkeit: Finanzamt
- Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes
- Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
- Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes