Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
29.06.2023
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.
Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.
Der Kinderfreibetrag kann für Kinder die im ersten Grad mit Ihnen als Steuerpflichtigem verwandt sind, beantragt werden.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch einen Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragen.
- Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zu machen.
- Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.
- Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein
- Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
- Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
- Die Steuererklärung können Sie in Papierform oder im Online-Verfahren abgeben
- Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt
- Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 ist der 02.10.2023
- Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 02.09.2024
- Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ab 2024 ist der 31.7. des Folgejahres
- Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder unter 18 Jahren
- Im Laufe des Jahres wird in der Regel Kindergeld gezahlt.
- Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.
- Für ein unter 18 Jahre altes Kind kann ein Kinderfreibetrag beantragt werden.
- Der Antrag wird mit der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gestellt.
- Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes
- Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
- Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes