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Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen

Thüringen 99080103001000, 99080103001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080103001000, 99080103001000

Leistungsbezeichnung

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesverwaltungsamt

Teaser

Wenn Sie ein UAS in einem geografischen UAS-Gebiet betreiben, sind besondere Regelungen zu beachten.

Sie können im begründeten Ausnahmefall eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Bürger und Unternehmen müssen beim Betrieb eines UAS in einem geografischen UAS-Gebiet besondere Regelungen beachten. Sollte dies im begründeten Ausnahmefall nicht möglich sein, können sie die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen. Zudem werden von der Landesluftfahrtbehörde schriftliche und telefonische Auskünfte zum UAS-Betrieb erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Personalausweis(e) des/ der Fernpiloten in Kopie

EU-Kompetenznachweis oder EU-Fernpilotenzeugnis nach VO (EU) 2019/ 947

Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden

Technisches Datenblatt des unbemannten Luftfahrzeugsystems

formlose Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zum Starten und Landen

Übersichtskarte des Befliegungsgebiets

Gegebenenfalls Risikobewertung und Nachweise sowie Unterlagen nach SORA-GER (Die SORA wird als mehrstufiger Prozess der Risikobewertung genutzt und soll der Verbesserung der Sicherheit durch den Einsatz von Drohnen bewirken.)

Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen, dass die Einhaltung der besonderen Regelungen der Rechtsgrundlage nicht möglich ist und Sie ein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse am UAS-Betrieb haben.

Kosten

Einzelerlaubnis: Gebühren in Höhe von 50 €

Allgemeinerlaubnis: Gebühren in Höhe von 150,00 €

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

  • Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung
  • für begründete Ausnahmefälle
  • Erteilung von schriftlichen und telefonischen Auskünften zum UAS-Betrieb
  • Zuständig ist das Referat 520 – „Luftverkehr“ des Thüringer Landesverwaltungsamts

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.

Formulare

Den ausgefüllten Antrag können Sie entweder elektronisch per E-Mail oder ausgedruckt postalisch an das Referat 520 – „Luftverkehr“ des Thüringer Landesverwaltungsamts senden.