Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie ein UAS in einem geografischen UAS-Gebiet betreiben, sind besondere Regelungen zu beachten.
Sie können im begründeten Ausnahmefall eine Erlaubnis beantragen.
Bürger und Unternehmen müssen beim Betrieb eines UAS in einem geografischen UAS-Gebiet besondere Regelungen beachten. Sollte dies im begründeten Ausnahmefall nicht möglich sein, können sie die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen. Zudem werden von der Landesluftfahrtbehörde schriftliche und telefonische Auskünfte zum UAS-Betrieb erteilt.
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Personalausweis(e) des/ der Fernpiloten in Kopie
EU-Kompetenznachweis oder EU-Fernpilotenzeugnis nach VO (EU) 2019/ 947
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden
Technisches Datenblatt des unbemannten Luftfahrzeugsystems
formlose Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zum Starten und Landen
Übersichtskarte des Befliegungsgebiets
Gegebenenfalls Risikobewertung und Nachweise sowie Unterlagen nach SORA-GER (Die SORA wird als mehrstufiger Prozess der Risikobewertung genutzt und soll der Verbesserung der Sicherheit durch den Einsatz von Drohnen bewirken.)
Sie müssen nachweisen, dass die Einhaltung der besonderen Regelungen der Rechtsgrundlage nicht möglich ist und Sie ein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse am UAS-Betrieb haben.
- Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung
- für begründete Ausnahmefälle
- Erteilung von schriftlichen und telefonischen Auskünften zum UAS-Betrieb
- Zuständig ist das Referat 520 – „Luftverkehr“ des Thüringer Landesverwaltungsamts
Bitte wenden Sie sich an das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.
Zuständig ist das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.
Den ausgefüllten Antrag können Sie entweder elektronisch per E-Mail oder ausgedruckt postalisch an das Referat 520 – „Luftverkehr“ des Thüringer Landesverwaltungsamts senden.