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Fahrerlaubnis - Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer erweitern lassen

Thüringen 99108048049000, 99108048049000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108048049000, 99108048049000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis - Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer erweitern lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)
  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern lassen.

Volltext

Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

bisheriger Führerschein.

Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)

Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.

Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Der Nachweis darf bei Antragstellungdarf nicht älter als ein Jahr sein.

Zusätzlich für die D-Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten. Sie können die Bescheinigung die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

bei den D-Klassen: Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O).

Voraussetzungen

Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 FeV erreicht haben.

Sie müssen Ihr Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Lkw bzw. Bussen orlegen.

Bei den D- Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis und ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.

Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D- Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.

Kosten

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes  beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden.

Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E, CE, D1E oder DE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

Eine bestehende Fahrerlaubnis kann auch um Klassen mit befristeter Geltungsdauer erweitert werden

um die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E 

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt
und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden

Ein Antrag muss gestellt werden bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.