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Fahrerlaubnis - Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen

Thüringen 99108047049006, 99108047049006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049006, 99108047049006

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis - Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

um die Klasse L

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse L erweitern.

Volltext

Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

  • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)

gültiger Führerschein

Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 12 Monat(e)
Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.

Die theoretische Prüfung muss innerhalb  von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle (DEKRA) bestanden sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse L

Mit der Fahrerlaubnis Klasse L können mit 16 Jahren folgende Kraftfahrzeuge geführt werden:

für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn   sie mit maximal 25 km/h geführt werden

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

zuständig: Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.