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Fahrerlaubnis - Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

Thüringen 99108047049005, 99108047049005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049005, 99108047049005

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis - Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

um die Klassen AM, A1, A2 oder A

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A erweitern lassen.

Volltext

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen (bis 45 km/h).

Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind, führen.

Mit der (großen) Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.

Für den (Stufen-)Aufstieg von der Klasse A1 auf A2 bzw. A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis

Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)

gültiger Führerschein

Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.

Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.

Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.

Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle (DEKRA) bestanden sein.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A

eine bestehende Fahrerlaubnis kann um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2 oder A erweitert werden

die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (bis 45 km/h)

die Fahrerlaubnisklasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung sowie dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

die Fahrerlaubnisklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern bis 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind

die (große) Fahrerlaubnisklasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern sowie dreirädrigen Kraftfahrzeugen

zuständig: Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet