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Fahrerlaubnis - Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen

Thüringen 99108047049002, 99108047049002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049002, 99108047049002

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis - Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen

Leistungsbezeichnung II

Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Für den Erhalt der Schlüsselzahlen 96 (Anhänger) und 196 (Leichtkraftrad) müssen Sie jeweils eine Fahrerschulung absolvieren, welche in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.

Volltext

Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 kg überschreiten, aber 4.250 kg nicht übersteigen.

Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Für den Erhalt dieser Schlüsselzahlen müssen Sie jeweils eine Fahrerschulung absolvieren, welche in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.

Erforderliche Unterlagen

Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Antrag auf Eintragung einer Schlüsselzahl

Bescheinigung über die Teilnahme an der jeweiligen Fahrerschulung

gültiger Führerschein

Voraussetzungen

Für die Schlüsselzahl 96 (Anhänger):

Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sein.

Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden absolviert haben und nachweisen können (mindestens 2,5 Stunden theoretische Schulung, mindestens 3,5 Stunden praktische Schulung).

Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.

Für die Schlüsselzahl 196 (Leichtkraftrad):

Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Sie müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein.

Sie müssen mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (mindestens 4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachweisen können.

Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der B 196 - Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Schlüsselzahl B96 gilt in der gesamten Europäischen Union (EU).

Abgesehen von der Schlüsselzahl B196 besteht auch die Möglichkeit der Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B um die Anhängerklasse E. Dadurch ist das Führen noch größerer Fahrzeugkombinationen möglich. So können mit Fahrerlaubnisklasse BE Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt, geführt werden.

Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl und gilt somit nur in Deutschland.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit ihr auch zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ergänzung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

Die Schlüsselzahl 96 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 3.500 kg überschreiten, aber 4.250 kg nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre

im Falle des "Begleiteten Fahrens": 17 Jahre

Nachweis einer Fahrschulung von mindestens 7 Stunden notwendig

Umfang der theoretischen Schulung: mindestens 2,5 Stunden

Umfang der praktischen Schulung: mindestens 3,5 Stunden

Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Führen eines Kraftrads mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³. Die Motorleistung darf 11 kW nicht übersteigen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Mindestalter: 25 Jahre

mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B

Nachweis von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten

Umfang der theoretischen Schulung: mindestens 4 Unterrichtseinheiten

Umfang der praktischen Schulung: mindestens 5 Unterrichtseinheiten

zuständig: Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet