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Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

Thüringen 99108047001001, 99108047001001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047001001, 99108047001001

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

Leistungsbezeichnung II

Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

erstmalig für die Klasse B

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)
  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 kg fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen. Mit der Führerscheinklasse B ist der normale Autoführerschein gemeint. 

Volltext

Mit der Führerscheinklasse B ist der normale Autoführerschein gemeint. 

Mit Fahrerlaubnisklasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg transportieren. Wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet, darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auch mehr als 750 kg betragen.

Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.

Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein) 

Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Beim Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 12 Monat(e)
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

Fahrerlaubnisklasse B ermöglicht Fahrten mit Kraftfahrzeugen (außer Krafträdern):

bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)

mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Sitz der fahrenden Person)

auch mit Anhänger (zGM 750 kg)

auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

zuständig: Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.