Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Kultur- und Tourismustaxe

Thüringen 99077018000000, 99077018000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99077018000000, 99077018000000

Leistungsbezeichnung

Kultur- und Tourismustaxe

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

In einigen Kommunen müssen Sie für die gewerbliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb eine Steuer zahlen.

Volltext

Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden. Der durch Sie als Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kultur- und Tourismustaxe
  • Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie z. B. Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden.
  • Der durch den Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen.
  • Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.
  • Zuständig: Gemeinde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal