Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

Thüringen 99063012001000, 99063012001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063012001000, 99063012001000

Leistungsbezeichnung

Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

17.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Teaser

Wenn Sie eine teilweise Genehmigung von größeren Anlagen benötigen, deren Errichtung oder Inbetriebnahme sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, dann kann eine Teilgenehmigung  beantragt werden.

Volltext

Für eine teilweise Genehmigung von größeren Anlagen, deren Errichtung oder Inbetriebnahme sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, benötigen Sie eine Teilgenehmigung nach § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Eine teilweise Genehmigung ist möglich für:

  • die Errichtung einer Anlage,
  • die Errichtung eines Teils der Anlage oder
  • die Errichtung und der Betrieb eines Teils der Anlage.

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Angaben zu den erforderlichen Unterlagen sind aufgrund der Vielzahl nicht möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  • es besteht ein berechtigtes Interesse
  • die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung vorliegen
  • wenn eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen

Kosten

Die Gebühren richten sich nach Nr. 2.1.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) vom 14.10.2011. Die Gebührenhöhe ist abhängig von den Investitionskosten. Nicht eingeschlossen sind Gutachterkosten, Veröffentlichungskosten und bare Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen stehen.

Verfahrensablauf

Konkrete Angaben zum Verfahrensablauf sind aufgrund der Vielfalt nicht möglich. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid.

Kurztext

  • Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage Erteilung
  • für die Errichtung einer Anlage oder Errichtung und Betrieb eines Teils einer Anlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • wenn berechtigtes Interesse besteht
  • die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung vorliegen
  • wenn eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen
  • zuständig: immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörden (TLUBN oder Landkreise und kreisfreie Städte)

Ansprechpunkt

Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja