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Parkausweis - Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust oder Beschädigung beantragen (Ersatz)

Thüringen 99108001036001, 99108001036001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001036001, 99108001036001

Leistungsbezeichnung

Parkausweis - Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust oder Beschädigung beantragen (Ersatz)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

Verrichtungsdetail

wegen Verlust

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Bei Verlust oder Beschädigung müssen Sie Ihren Bewohnerparkausweis neu beantragen.

Volltext

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Bei Verlust oder Beschädigung müssen Sie Ihren Bewohnerparkausweis neu beantragen.

Das müssen Sie bei derselben Behörde tun, bei der Sie den Bewohnerparkausweises (Erstausstellung) beantragt und erhalten haben.

Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises.

Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht.

Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den neuen Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den neuen Parkausweis mit der Post.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Einen Bewohnerparkausweis müssen Sie bei Verlust oder Beschädigung neu beantragen.

Das müssen Sie bei der örtlich zuständigen Behörde machen, bei welcher Sie Ihren Bewohnerparkausweis erhalten haben, zum Beispiel bei der Verkehrsbehörde, Bürgeramt, Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. 

Manche Behörden stellen für die Antragstellung Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde. 

Einige Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.