Parkausweis - Bewohnerparkausweis ändern lassen (Daten zu Personen, Adresse und Kraftfahrzeug)
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m.
- § 1 Absatz 1 Nummer 1 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts Anträge / Formulare
Ein Bewohnerparkausweis muss von der zuständigen Behörde auf Antrag geändert werden, wenn sich zum Beispiel Daten zu Personen, Adresse und Kraftfahrzeug verändern.
Wenn Sie mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Einen Bewohnerparkausweis müssen Sie ändern oder erneuern lassen, wenn sich Ihre Daten zur Person, Adresse und Kraftfahrzeug ändern.
Das müssen Sie bei der örtlich zuständigen Behörde beantragen, zum Beispiel bei der Verkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Bei Umzügen in eine neue Parkzone müssen Sie vor Neuausstellung des Bewohnerparkausweises Ihren Kraftfahrzeugschein bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsbehörde ändern lassen,
denn ohne Ummeldung des Kraftfahrzeuges ist die Beantragung der Änderung des Parkausweises nicht möglich.
Auch ein Austausch des alten Bewohnerparkausweises kann erforderlich sein.
Aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung.
Fahrerlaubnis/Führerschein.
Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein).
Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist.
Bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig.
Bei Verlängerung oder Änderungen ggf. Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweises.
Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden.
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Bei einer Änderung Ihres Kennzeichens ist es zwingend erforderlich, auch eine neue Umweltplakette zu erwerben.
Einen Bewohnerparkausweis müssen Sie ändern oder erneuern lassen, wenn sich Ihre Daten zur Personen, Adresse und Kraftfahrzeug ändern.
Das können Sie bei der örtlich zuständigen Behörde, zum Beispiel bei der Verkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen.
Manche Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.