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Parkausweis - Bewohnerparkausweis ändern lassen (Daten zu Personen, Adresse und Kraftfahrzeug)

Thüringen 99108001011001, 99108001011001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001011001, 99108001011001

Leistungsbezeichnung

Parkausweis - Bewohnerparkausweis ändern lassen (Daten zu Personen, Adresse und Kraftfahrzeug)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Ein Bewohnerparkausweis muss von der zuständigen Behörde auf Antrag geändert werden, wenn sich zum Beispiel Daten zu Personen, Adresse und Kraftfahrzeug verändern. 

Volltext

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Einen Bewohnerparkausweis müssen Sie ändern oder erneuern lassen, wenn sich Ihre Daten zur Person, Adresse und Kraftfahrzeug ändern.

Das müssen Sie bei der örtlich zuständigen Behörde beantragen, zum Beispiel bei der Verkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Bei Umzügen in eine neue Parkzone müssen Sie vor Neuausstellung des Bewohnerparkausweises Ihren Kraftfahrzeugschein bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsbehörde ändern lassen,

denn ohne Ummeldung des Kraftfahrzeuges ist die Beantragung der Änderung des Parkausweises nicht möglich.

Auch ein Austausch des alten Bewohnerparkausweises kann erforderlich sein.

Erforderliche Unterlagen

Aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung.

Fahrerlaubnis/Führerschein.

Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein).

Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist.

Bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig.

Bei Verlängerung oder Änderungen ggf. Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweises.

Voraussetzungen

Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.

Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.

Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden.

Kosten

Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an.

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Bei einer Änderung Ihres Kennzeichens ist es zwingend erforderlich, auch eine neue Umweltplakette zu erwerben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Einen Bewohnerparkausweis müssen Sie ändern oder erneuern lassen, wenn sich Ihre Daten zur Personen, Adresse und Kraftfahrzeug ändern.

Das können Sie bei der örtlich zuständigen Behörde, zum Beispiel bei der Verkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen.

Manche Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde. 

Einige Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.