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Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit Verlängerung beantragen

Thüringen 99010020020022, 99010020020022 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020020022, 99010020020022

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit Verlängerung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Teaser

Wenn Sie für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Volltext

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen befristet für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erteilt worden ist. Sie können eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert wurden, auch weiterhin vorliegen. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn der Höchstzeitraum von 3 Jahren noch nicht ausgeschöpft worden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass oder Passersatz
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Gewinnberechnung durch den Steuerberater
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob weitere Unterlagen einzureichen sind.

Voraussetzungen

Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur verlängert werden, wenn

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
  • Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.

Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Dies sind insbesondere:

  • ein gesicherter Lebensunterhalt
  • eine geklärte Identität
  • Besitz eines gültigen Nationalpasses oder Passersatzes.

Kosten

Gebühr: 96€
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
Gebühr: 93€
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Verfahrensablauf

Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.

Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins wird Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise werden geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.

Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung der eAT-Karte genommen.

Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.

Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.

Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen

Frist

  • Die Verlängerung sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
  • Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Höchstzeitraum der Verlängerung sind 3 Jahre.
  • Klagefrist: 1 Monat

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden.

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt.
  • Für die Erteilung muss entweder ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis bestehen.
  • Die Tätigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen.
  • Die Finanzierung muss durch Eigenkapital oder Kreditzusage gesichert sein.
  • Ausländern, die älter sind als 45 Jahre, soll die Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden, wenn sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.
  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen ist eine Beantragung über das Internet oder persönlich möglich.
  • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fällt eine Gebühr an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
  • Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Ansprechpunkt

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Formulare

  • Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
  • Onlineverfahren vereinzelt möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja