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Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen

Thüringen 99010020020020, 99010020020020 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020020020, 99010020020020

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Berufsausbildung

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Teaser

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung in Deutschland kann in direktem Anschluss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 12 Monate verlängert werden.

Volltext

Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen befristet in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn bei der ersten Erteilung der Höchstzeitraum von 12 Monaten nicht ausgenutzt wurde. Sollten Sie während dieser Zeit keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung auch dann ausgeschlossen. Sie sind dann zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.

Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass oder Passersatz
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihres Ausbildungsbetriebes bzw. Ihrer Bildungseinrichtung über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Mietvertrag

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreich abgeschlossener schulischer oder betrieblicher Ausbildung im Bundesgebiet.
  • Der Höchstzeitraum von 12 Monaten ist noch nicht ausgeschöpft.
  • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Ihre Identität ist geklärt.

Kosten

Gebühr: 96€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
Gebühr: 93€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
  • Während des Termins wird Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise werden geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT-Karte genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen

Frist

  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis.
  • Die Aufenthaltserlaubnis ist einschließlich einer Verlängerung auf 12 Monate befristet.
  • Klagefrist: 1 Monat

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden.

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung
  • Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kann verlängert werden, wenn ihre Geltungsdauer in naher Zukunft abläuft, die Suche eines Arbeitsplatzes jedoch noch keinen Erfolg hatte.
  • Die Verlängerung ist spätestens acht Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
  • Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorlagen, auch weiterhin vorliegen.
  • Bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut befristet.
  • Die Verlängerung erfolgt nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss zur Arbeitsplatzsuche für längstens 12 Monate.
  • Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn eine solche bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.
  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen ist die Beantragung über das Internet oder nur mittels persönlicher Vorsprache möglich.
  • Für die Verlängerung fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
  • Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Ansprechpunkt

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Formulare

  • Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
  • Onlineverfahren vereinzelt möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja