Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen
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- Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten
Fachlich freigegeben am
23.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen
Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.
Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
Gebühr:
1.200€
Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
Gebühr:
1.300€
Für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
- Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung
- Es entstehen verschiedene Kosten
- Behördenseitig gibt es Gebühren für die Eignungsprüfungen
Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.