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Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte erhalten

Thüringen 99108010056002, 99108010056002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108010056002, 99108010056002

Leistungsbezeichnung

Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Gestattung (056)

Verrichtungsdetail

für Ärzte

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung ist notwendig für Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen.

Volltext

Das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung ist notwendig für Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen.

Ärzte erhalten für dringende Krankenbesuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken, wenn in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.

Ein Krankenbesuch ist dann dringend, wenn die ärztliche Hilfe unaufschiebbar ist.

Die Genehmigung gilt im Einzelfall für die notwendige Dauer des Krankenbesuchs.

Der Verkehr darf nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.

Erforderliche Unterlagen

Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei den zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

Zum Beispiel kann bei Ärzten die Vorlage einer Bescheinigung der Landesärztekammer erforderlich sein. 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte
  • Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen, erhalten einen Parkausweis auf Antrag.
  • Zum Beispiel eine Karte "Arzt im Dienst" zur Auslage im Kraftfahrzeug.
  • Zuständig sind die Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

Einige Behörden stellen digital Formulare zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.