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Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

Thüringen 99129053001000, 99129053001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129053001000, 99129053001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Handlungsgrundlage

§49 Abs 1 Satz 2 WHG

Teaser

Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

Volltext

Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
  • Bohrarbeiten / Erdaufschlüsse, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, müssen angezeigt werden.
  • Bei der speziellen Planung einer Bohrung für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde muss eine Erlaubnis beantragt werden.
  • Mit dem Vorhaben darf nicht begonnen werden, solange die zuständige Behörde diese Erlaubnis nicht erteilt hat.
  • Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden