Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Inhalt
Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
15.05.2023
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
- Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung
- unbeabsichtigte Grundwassererschließung bei bereits angezeigter Bohrung muss unverzüglich gemeldet werden
- Bohrung muss gegebenenfalls vorübergehend eingestellt werden
- zuständig: zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden