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Einwohnerversammlung durchführen

Thüringen 99030006058000, 99030006058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030006058000, 99030006058000

Leistungsbezeichnung

Einwohnerversammlung durchführen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bürgerengagement (030)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen.

Volltext

Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einwohnerversammlung Durchführung
  • Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und  ist vom Bürgermeister mindestens einmal im Jahr einzuberufen.
  • Zuständig: Gemeinde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

Zuständige Stelle

Bürgermeister

Formulare

nicht vorhanden