Einwohnerversammlung durchführen
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Fachlich freigegeben am
07.02.2023
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.
- Einwohnerversammlung Durchführung
- Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und ist vom Bürgermeister mindestens einmal im Jahr einzuberufen.
- Zuständig: Gemeinde