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Ausgrabungen von Leichen und Urnen beantragen

Thüringen 99101017001000, 99101017001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101017001000, 99101017001000

Leistungsbezeichnung

Ausgrabungen von Leichen und Urnen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn Sie aus einem wichtigen Grund einen Leichnam oder eine Urne ausgraben lassen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Volltext

Wenn Sie die Leiche oder Urne eines Verstorbenen ausgraben lassen wollen, benötigen Sie dafür einer Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die für den Ort zuständige Gesundheitsbehörde muss für die Ausgrabung einer Leiche ihre Zustimmung erteilen. In den ersten sechs Monaten nach der Beisetzung darf eine Leiche nur mit richterlicher Anordnung ausgegraben werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Für die Genehmigung der Ausgrabung einer Leiche oder einer Urne müssen Sie alle triftigen Gründe schildern, die ausnahmsweise die Störung der Totenruhe rechtfertigen können. Wenn Sie die Ausgrabung für eine Umbettung wünschen, müssen Sie nachweisen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Zu Fragen des Verfahrensablaufs setzen Sie sich mit dem jeweiligen Friedhofsträger in Verbindung.

Bearbeitungsdauer

Angaben zu einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer können nicht gegeben werden. Es gibt keine Bearbeitungsfrist.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen Erteilung
  • Ausgrabungen von Leichen und Urnen darf der Friedhofsträger vor Ablauf der Ruhezeit zulassen, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt;
  • Bis sechs Monate nach der Beisetzung sind Ausgrabungen nur nach richterlicher Anordnung zulässig
  • Zustimmung der unteren Gesundheitsbehörde erforderlich
  • Zuständig ist der Träger des Friedhofs (Gemeinde oder Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist der Träger des Friedhofs (Gemeinde oder Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft)

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein