Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Klima, Natur und Arten (1170100)
- Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
- Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
- Anmeldepflichten (2010100)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie in Thüringen Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie dies aufzeichnen und gegebenenfalls der zuständigen Behörde vorlegen.
Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen, das sogenannte Besatzbuch.
Die Aufzeichnungen müssen Sie sofort schriftlich vornehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.
Ihre Aufzeichnungen müssen mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische enthalten.
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Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen
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Wer Aale in Gewässer einsetzt, muss über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen, das sogenannte Besatzbuch.
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Aal-Besatzbuch führen mit Angaben
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zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht
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der unteren Fischereibehörde auf Verlangen vorzulegen.
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Eintragung für mindestens fünf Jahre aufbewahren
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Die Eintragungen müssen ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
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zuständig: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat 54 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt