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Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen und Baumaßnahmen Anordnung einholen

Thüringen 99012099088000, 99012099088000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012099088000, 99012099088000

Leistungsbezeichnung

Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen und Baumaßnahmen Anordnung einholen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Anordnung (088)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen gesichert werden.

Volltext

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen gesichert werden.

Wie zum Beispiel

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung eines Gerüstes

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

schriftlicher Antrag,

Verkehrszeichenplan, entweder Regelplan der "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA", oder individuell

eventuell Umleitungsplan

Voraussetzungen

Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen.

Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.

Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

Die  Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbauamt) an.

Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen.

Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung
  • Verkehrsregelungen für Baumaßnahmen und Baustellen müssen beantragt werden.
  • Zuständig:
    • Für Gemeindestraßen bei Gemeinde und Stadt. 
    • Für Bundes- und Landesstraßen beim Thüringer Landsamt für Bau und Verkehr.
    • Für die Bundesautobahnen ist die Autobahn GmbH des Bundes zuständig. 

Ansprechpunkt

Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, Stadt oder Gemeinde).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden