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Betriebserlaubnis nach Verlust für ein Einzelfahrzeug beantragen

Thüringen 99026007005001, 99026007005001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99026007005001, 99026007005001

Leistungsbezeichnung

Betriebserlaubnis nach Verlust für ein Einzelfahrzeug beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugangelegenheiten (026)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

Ersatz nach Verlustanzeige

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie Ihre Einzelbetriebserlaubnis verloren haben, müssen Sie den Verlust umgehend anzeigen und eine neue beantragen.

Volltext

Sie dürfen mit Fahrzeugen grundsätzlich nur am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, wenn Sie hierfür eine Betriebserlaubnis besitzen.

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erhalten haben.

Wenn Sie diese Einzelbetriebserlaubnis verlieren, müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und einen Ersatz beantragen.

Wenn Sie das verloren geglaubte Dokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • gegebenenfalls bei Verlust: Verlusterklärung; gegebenenfalls bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • gegebenenfalls vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Zusätzlich bei Vertretung:
  • schriftliche Vollmacht
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Zusätzlich bei Minderjährigen:
  • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
  • bei Verlust der Einzelbetriebserlaubnis, muss der Verlust unverzüglich angezeigt und eine Ersatz beantragt werden.
  • Benötigte Unterlagen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
    • gegebenenfalls bei Verlust: Verlusterklärung; gegebenenfalls bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • gegebenenfalls vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr
    • Zusätzlich bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Zusätzlich bei Minderjährigen:
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • Die Ausstellung einer neuen Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Ansprechpunkt

Die Ausstellung einer neuen Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.