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Wein - Betriebsnummer für die Prüfung von Qualitätswein, Sekt und Perlwein beantragen

Thüringen 99160010017000, 99160010017000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160010017000, 99160010017000

Leistungsbezeichnung

Wein - Betriebsnummer für die Prüfung von Qualitätswein, Sekt und Perlwein beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Verwaltungsvereinbarung auf dem Gebiet des Weinrechts vom 15. März 2000 (ThürStAnz Nr. 15/ 2000, S. 873)

Teaser

Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein müssen Sie einen Antrag auf Überprüfung der sensorischen und analytischen Beschaffenheit stellen. Für diese Prüfung benötigen Sie die Betriebsnummer, die dann für die Vergabe der Amtlichen Prüfnummer benötigt wird.

Volltext

Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein muss dieser hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit geprüft werden. Erst nach der bestandenen Prüfung darf Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarktet werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt der Betrieb eine Betriebsnummer.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllter Antrag

Voraussetzungen

Es muss ein weinbaulicher Betrieb bestehen, der Qualitätswein vermarkten will.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss ausgefüllt und beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels eingereicht werden. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit der Betriebsnummer, die bei allen Prüfungen und auch den weinbaulichen Meldungen anzugeben ist.

Bearbeitungsdauer

7 Tag(e)

Frist

Vor der Weinprüfung muss eine Betriebsnummer beantragt werden. Nur mit der Betriebsnummer wird der Wein später zur Qualitätsprüfung zugelassen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein Bewilligung
  • Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein muss dieser hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit geprüft werden.
  • Erst nach der bestandenen Prüfung darf Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarktet werden.
  • Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt der Betrieb eine Betriebsnummer.
  • Ausgefüllter Antrag muss eingereicht werden.
  • Es fallen keine Gebühren an.
  • Zuständig: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja, Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein