Wein - Betriebsnummer für die Prüfung von Qualitätswein, Sekt und Perlwein beantragen
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Verwaltungsvereinbarung auf dem Gebiet des Weinrechts vom 15. März 2000 (ThürStAnz Nr. 15/ 2000, S. 873)
Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein müssen Sie einen Antrag auf Überprüfung der sensorischen und analytischen Beschaffenheit stellen. Für diese Prüfung benötigen Sie die Betriebsnummer, die dann für die Vergabe der Amtlichen Prüfnummer benötigt wird.
Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein muss dieser hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit geprüft werden. Erst nach der bestandenen Prüfung darf Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarktet werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt der Betrieb eine Betriebsnummer.
Der Antrag muss ausgefüllt und beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels eingereicht werden. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit der Betriebsnummer, die bei allen Prüfungen und auch den weinbaulichen Meldungen anzugeben ist.
Vor der Weinprüfung muss eine Betriebsnummer beantragt werden. Nur mit der Betriebsnummer wird der Wein später zur Qualitätsprüfung zugelassen.
- Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein Bewilligung
- Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein muss dieser hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit geprüft werden.
- Erst nach der bestandenen Prüfung darf Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarktet werden.
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt der Betrieb eine Betriebsnummer.
- Ausgefüllter Antrag muss eingereicht werden.
- Es fallen keine Gebühren an.
- Zuständig: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels
Bitte wenden Sie sich an Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja, Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein