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Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer nicht reglementierter Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse beantragen

Thüringen 99150088037000, 99150088037000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150088037000, 99150088037000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer nicht reglementierter Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Anerkennung Ausländischer Berufsqualifikationen (150)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

  • Jobsuche und Arbeitslosigkeit (1040300)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Teaser

Wenn Sie eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können und in Thüringen arbeiten wollen, können Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikation beantragen.

Volltext

Sie möchten in Thüringen arbeiten, dann können Sie einen Antrag auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation stellen. Die Anerkennung kann für Ihre Arbeit in Deutschland hilfreich sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache
  • Identitätsnachweis (einfache Kopie vom Personalausweis oder Reisepass, soweit zutreffend mit Aufenthaltstitel; ggf. Nachweis über Namensänderung; amtlich gemeldete Wohnanschrift)
  • erworbene Ausbildungsnachweise in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung (Original der Abschlusszeugnisse, einschließlich der jeweiligen Fächer- und Notenübersichten)
  • Nachweis der Erwerbsabsicht, z. B. der Nachweis der Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, der Nachweis einer Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern oder ein Geschäftskonzept
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
  • Einkommensnachweis, sofern eine Prüfung der Gebührenminderung gewünscht wird

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben.
  • Der Berufsabschluss muss durch Zeugnisse nachgewiesen werden.
  • Der im Ausland erworbene Berufsabschluss muss die Gleichwertigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Dies ist der Fall, sofern
  1. der im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis die Befähigung zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten wie der entsprechende landesrechtlich geregelte Ausbildungsnachweis belegt,
  2. die Antragstellerin/der Antragsteller bei einem sowohl in Thüringen als auch im Ausbildungsstaat reglementierten Beruf zur Ausübung des jeweiligen Berufs im Ausbildungsstaat berechtigt ist oder die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung des jeweiligen Berufs aus Gründen verwehrt wurde, die der Aufnahme oder Ausübung in Thüringen nicht entgegenstehen, und
  3. zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden landesrechtlich geregelten Berufsbildung keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

Bei wesentlichen Unterschieden dienen Ausgleichsmaßmnahmen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) zur Erlangung der Gleichwertigkeit.

Verfahrensablauf

  • Die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses können Sie schriftlich beantragen.
  • Füllen Sie hierzu den Antrag aus und senden diesen per Post mit den für die Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS), Referat 24.
  • Das TMBJS prüft Ihren Antrag zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen und versendet eine Eingangsbestätigung innerhalb von 2 Wochen ab Eingang des Antrags. Sofern die Unterlagen nicht vollständig sind werden diese in der Eingangsbestätigung nachgefordert.
  • Ab Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt die Prüfung und Bearbeitung des Antrags innerhalb von drei Monaten.
  • Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis der Prüfung und eine Bescheinigung über die Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses. Ihre eingereichten Originaldokumente erhalten Sie ebenfalls mit dem Bescheid zurück.
  • Sofern eine Gebühr zu zahlen ist wird diese im Bescheid fest gesetzt und ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Monat(e)

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Behörde können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht (wird im Bescheid benannt) erheben.

Kurztext

  • Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der nicht reglementierten Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse Feststellung
  • Wer in Thüringen arbeiten möchte, kann einen Antrag auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation stellen. Die Anerkennung kann für die Arbeit in Deutschland hilfreich sein.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Antrag
    • Tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache
    • Identitätsnachweis (einfache Kopie vom Personalausweis oder Reisepass, soweit zutreffend mit Aufenthaltstitel; ggf. Nachweis über Namensänderung; amtlich gemeldete Wohnanschrift)
    • erworbene Ausbildungsnachweise in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung (Original der Abschlusszeugnisse, einschließlich der jeweiligen Fächer- und Notenübersichten)
    • Nachweis der Erwerbsabsicht, z. B. der Nachweis der Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, der Nachweis einer Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern oder ein Geschäftskonzept
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
    • Einkommensnachweis, sofern eine Prüfung der Gebührenminderung gewünscht wird
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Referat 24

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Referat 24.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: nein