Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Mitteilung der vertretungsberechtigen Person zur Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen im Rahmen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen in Unternehmen oder Einrichtungen

Thüringen 99009044261000, 99009044261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009044261000, 99009044261000

Leistungsbezeichnung

Mitteilung der vertretungsberechtigen Person zur Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen im Rahmen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen in Unternehmen oder Einrichtungen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Personal einstellen (2030200)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Teaser

Die zur Vertretung des Strahlenschutzverantwortlichen berechtigten Person im Rahmen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.

Volltext

Verfügt ein Unternehmen, eine Gesellschaft, ein Verein oder eine private Person über eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung, so ist der Behörde mitzuteilen, wer als vertretungsberechtigte Person die Verantwortung im Strahlenschutz trägt. Die Vertretungsberechtigung ergibt sich aus Gesetz (z. Bsp. GmbH – Gesetz), Satzung oder Gesellschaftervertrag. Die Gesamtverantwortung aller vertretungsberechtigten Personen bleibt davon unberührt.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis der Belegart „O“
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Handelsregisterauszüge, Vereinsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen, Eintragung in Handwerksrolle, Kassenärztliche Zulassung)
  • Bei mehreren Vertretungsberechtigten eine Erklärung wer die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.

sofern keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt sind/ werden:

  • Bescheinigung der Fachkunde
  • lückenloser Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde
  • Approbation bei medizinischen Anwendungen

Voraussetzungen

Die benannte Person muss in einem Unternehmen, einer Gesellschaft oder einem Verein nach Gesetz oder Satzung vertretungsberechtigt sein.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Nach erfolgter Mitteilung erfolgt eine Prüfung auf inhaltliche und fachliche Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Sofern Unterlagen oder Angaben fehlen, werden diese seitens der Behörde nachgefordert. Liegen alle Unterlagen bzw. Angaben vor, erhalten Sie im Ergebnis eine Bestätigung in Form eines Schreibens.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme
  • Verfügt ein Unternehmen, eine Gesellschaft, ein Verein oder eine private Person über eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung, so ist der Behörde mitzuteilen, wer als vertretungsberechtigte Person die Verantwortung im Strahlenschutz trägt.
  • Die Gesamtverantwortung aller vertretungsberechtigten Personen bleibt davon unberührt.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Führungszeugnis der Belegart „O“
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Handelsregisterauszüge, Vereinsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen, Eintragung in Handwerksrolle, Kassenärztliche Zulassung)
    • Bei mehreren Vertretungsberechtigten eine Erklärung wer die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
    • sofern keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt sind/ werden:
    • Bescheinigung der Fachkunde
    • lückenloser Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde
    • Approbation bei medizinischen Anwendungen
  • Zuständigkeit Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein