Ausstellung einer Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten
Inhalt
Begriffe im Kontext
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Die Fachkunde im Strahlenschutz ist die notwendige Voraussetzung für Tätigkeiten beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung.
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz benötigen zwingend Personen, die als Strahlenschutzbeauftragte für das jeweilige Anwendungsgebiet (z. B. Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Anwendungen im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten).
- Ausgefüllter Antrag (Formular)
- Berufsabschluss (Kopie)
- Bescheinigung der Berufserfahrung
- Teilnahmebescheinigung Strahlenschutzkurse (Kopie)
Für die Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist die Vorlage der folgenden Unterlagen notwendig:
- Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung,
- Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkunde) und
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen. Die Kursteilnahme darf insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs zum Erwerb der Fachkunde darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung
- Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
- ausschließlich für den technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten
- Erforderliche Unterlagen und Nachweise müssen eingereicht werden.
- Die Kosten liegen je nach Fachkunde zwischen 25,00 und 250,00 €.
- Zuständigkeit: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein