Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ausstellung einer Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten

Thüringen 99009055022000, 99009055022000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009055022000, 99009055022000

Leistungsbezeichnung

Ausstellung einer Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Teaser

Die Fachkunde im Strahlenschutz ist die notwendige Voraussetzung für Tätigkeiten beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung.

Volltext

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz benötigen zwingend Personen, die als Strahlenschutzbeauftragte für das jeweilige Anwendungsgebiet (z. B. Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Anwendungen im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten).

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag (Formular)
  • Berufsabschluss (Kopie)
  • Bescheinigung der Berufserfahrung
  • Teilnahmebescheinigung Strahlenschutzkurse (Kopie)

Voraussetzungen

Für die Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist die Vorlage der folgenden Unterlagen notwendig:

  1. Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung,
  2. Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkunde) und
  3. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen. Die Kursteilnahme darf insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Kosten

Die Kosten liegen je nach Fachkunde zwischen 25,00 und 250,00 €.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs zum Erwerb der Fachkunde darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

  • Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung
  • Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
  • ausschließlich für den technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten
  • Erforderliche Unterlagen und Nachweise müssen eingereicht werden.
  • Die Kosten liegen je nach Fachkunde zwischen 25,00 und 250,00 €.
  • Zuständigkeit: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein