Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - Kennzeichnung erhalten
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
30.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Parkmöglichkeiten gekennzeichnet für schwerbehinderte Menschen können in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland und in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Die Straßenverkehrsbehörden treffen die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
- Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung
- Für die Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen übernehmen die Straßenverkehrsbehörden notwendige Anordnungen.
- zuständig: örtliche Straßenverkehrsbehörde