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Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - personenbezogenen Parkplatz erhalten

Thüringen 99108037226001, 99108037226001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108037226001, 99108037226001

Leistungsbezeichnung

Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - personenbezogenen Parkplatz erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Kennzeichnung (226)

Verrichtungsdetail

personengebunden

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland und in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden. 

Volltext

Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.

Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden. 

Erforderliche Unterlagen

Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde, 

einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

Voraussetzungen

EU-Parkausweis

Es ist kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers) 

In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt 

Kosten

Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung personenbezogen
  • Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.
  • Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden. 
  • Voraussetzungen:
    • EU-Parkausweis
    • Es ist kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers) 
    • In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt 
  • gebührenfrei
  • zuständig:Straßenverkehrsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde, 

einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.