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Personenbezogene Daten Berichtigung im Melderegister beantragen

Thüringen 99064002062000, 99064002062000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064002062000, 99064002062000

Leistungsbezeichnung

Personenbezogene Daten Berichtigung im Melderegister beantragen

Leistungsbezeichnung II

Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Informationsfreiheit (064)

Verrichtungskennung

Berichtigung (062)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

Volltext

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.

Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.

Erforderliche Unterlagen

Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

Voraussetzungen

Formloser Antrag an die Meldebehörde. Es muss substantiiert dargelegt werden, welche Daten unrichtig oder unvollständig sind und wie eine Berichtigung oder Ergänzung aussehen soll. Entsprechende Dokumente zum Nachweis des Berichtigungsanliegens sollen vorgelegt werden

Kosten

gebührenfrei

Verfahrensablauf

Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten unter Vorlage entsprechender Dokumente beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

Bearbeitungsdauer

Gering.

In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
  • Die Berichtigung personenbezogener Daten kann von der betroffenen Person bei der zuständigen Meldebehörde formlos beantragt werden.
  • Es muss ausführlich dargelegt werden, welche Daten unrichtig oder unvollständig sind und wie eine Berichtigung oder Ergänzung aussehen soll. Entsprechende Dokumente zum Nachweis des Berichtigungsanliegens sollen vorgelegt werden.
  • Die Änbderung ist gebührenfrei.
  • zuständig: Meldebehörde

Ansprechpunkt

Die zuständigen Meldebehörden. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

keine