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Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen

Thüringen 99135004060001, 99135004060001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135004060001, 99135004060001

Leistungsbezeichnung

Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)

Teaser

Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung im Berufsregister für Steuerberaterinnen und Steuerberater.

Volltext

Eine Eintragung in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:

  • Wenn Sie als Steuerberaterin, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in dem Bezirk bestellt werden, für den das Register geführt wird. Einzutragen sind:
    • Name, Vorname,
    • Geburtstag, Geburtsort
    • Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung
    • Anschrift der beruflichen Niederlassung und die geschäftliche E-Mail-Adresse
    • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 1 - 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
    • sämtliche weitere Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
    • Name und Anschrift der/des Zustellungsbevollmächtigen im Sinne von § 46 Absatz 2 Nummer 5 StBerG
    • Bestehen eines Berufsverbotes im Sinne von § 90 Absatz 1 Nummer 4 StBerG und, sofern eine Vertreterin oder ein Vertreter bestellt ist, die Vertreterbestellung unter Angabe von Familiennamen und Vornamen der Vertreterin/des Vertreters

Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.

Voraussetzungen

Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerbevollmächtigter und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Bearbeitungsdauer

0 - 1 Woche(n)
In der Regel erfolgt die Eintragung innerhalb einer Woche.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen
  • für Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  • Beantragung bei der zuständigen Steuerberaterkammer
  • formlos zu beantragen, möglichst unter Verwendung des Erfassungsbogens für das Berufsregister

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben .

Formulare

  • Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
  • OnlineDienst: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein