Personalausweis Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie werden informiert, sobald Ihr beantragter Ausweis bei der Personalausweisbehörde zur Abholung bereit liegt.
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Personalausweis-Statusabfrage zur Verfügung (siehe ggf. unter "Online-Verfahren"). Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Personalausweis fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Hinweis: Nachdem im Rahmen der Abholung der Erhalt des PIN-Briefs zu erklären ist, sollte zunächst der Erhalt des PIN-Briefs abgewartet werden.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Ausweis zu erstellen.
Der Antragsteller wird informiert, sobald der Ausweis bei der Personalausweisbehörde zur Abholung bereit liegt.
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.
- Personalausweis Statusabfrage
- Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
- Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Personalausweis-Statusabfrage zur Verfügung (siehe ggf. unter "Online-Verfahren"). Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Personalausweis fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.
- Hinweis: Nachdem im Rahmen der Abholung der Erhalt des PIN-Briefs zu erklären ist, sollte zunächst der Erhalt des PIN-Briefs abgewartet werden.
- zuständig: Personalausweisbehörde