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Unterhaltsvorschuss Überprüfung der Berechtigung

Thüringen 99107102017000, 99107102017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107102017000, 99107102017000

Leistungsbezeichnung

Unterhaltsvorschuss Überprüfung der Berechtigung

Leistungsbezeichnung II

Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Trennung mit Kind (1020500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Handlungsgrundlage

Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Teaser

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

Volltext

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Fall unterschiedlich.

Voraussetzungen

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.

Kosten

Das Verfahren ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

Frist

In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

Rechtsbehelf

Wegen des gegebenenfalls langen Bewilligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.

Kurztext

  • Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung
  • Regelmäßige Auskunft ist Pflicht
  • Zuständige Stelle fordert an
  • Alle Änderungen sofort mitteilen
  • Zuständige Stelle: Unterhaltsvorschussstelle

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Unterhaltsvorschussstelle.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.