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Ortsveränderliche Schießstätte Erlaubnis für Betrieb beantragen

Thüringen 99089094001000, 99089094001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089094001000, 99089094001000

Leistungsbezeichnung

Ortsveränderliche Schießstätte Erlaubnis für Betrieb beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

01.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Wenn Sie eine ortsveränderliche Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.

Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend.

Die Schießstätte ist vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen durch die zuständige Behörde zu überprüfen. Hierzu kann auch auf Kosten der betreibenden Person ein Gutachten eines anerkannten Schießstandsachverständigen eingeholt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
  • ggf. Bedürfnisnachweis
  • Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflicht unterliegen
  • ggf. erforderliche Genehmigungen oder Anordnungen nach bau- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und entsprechende Abnahme
  • ggf. Sicherheitsgutachten eines Schießstandsachverständigen

Voraussetzungen

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller

  • die erforderliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung besitzt und
  • eine Versicherung gegen Haftpflicht und gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
  • Es muss außerdem eine Genehmigung und Abnahme für Fliegende Bauten vorliegen.

Kosten

Die Waffenherstellungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe teilt Ihnen die zuständige Waffenbehörde mit.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte
  • die Schießstättenerlaubnis muss einmalig vor der erstmaligen Aufstellung beantragt werden
  • Voraussetzungen:
    • Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller
    • die erforderliche Zuverlässigkeit und
    • persönliche Eignung besitzt und
    • eine Versicherung gegen Haftpflicht und gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
    • Es muss außerdem eine Genehmigung und Abnahme für Fliegende Bauten vorliegen.
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: die für den Ort der Schießstätte zuständige Waffenbehörde  

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für den Ort der Schießstätte zuständige Waffenbehörde.

Zuständige Stelle

Landratsamt oder kreisfreie Stadt

Formulare

nicht vorhanden